Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Mitglied der BAG BTZ e.V. zu werden?
Mitglied des Vereins können juristische Personen werden, die ein oder mehrere berufliche Trainingszentren betreiben und sich der jeweils gültigen Satzung und den Qualitätsstandards der Beruflichen Trainingszentren verpflichten. Voraussetzung ist, dass das BTZ von mindestens einem Leistungsträger als vergleichbare Einrichtung nach § 51 SGB IX anerkannt ist und dass das Handeln des Trägers gemeinnützig ist (gemäß § 4 der Satzung der BAG BTZ e.V.)
Die Mitgliedschaft können Sie beim Vorstand der BAG BTZ e.V. beantragen:
Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren e.V.
Franz-Thomas Gann
Hermann-Blankenstein-Str. 32
10249 Berlin
info@bag-btz.de
Der Vorstand prüft anhand des Qualitäts- und Leistungshandbuchs und einer Visitation vor Ort, ob die Qualitätsstandards der BAG-BTZ erfüllt sind und gibt eine Stellungnahme an die Mitgliederversammlung ab, die über den Aufnahmeantrag entscheidet.