Mitglied
werden

Aktiv für Inklusion: Herzlich willkommen!

Auf Basis jahrelanger Erfahrungen vieler Mitarbeitender aus den BTZ unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Ausführung ihrer Aufgaben und Interessen. Wir beteiligen uns an der Entwicklung und Umsetzung von sozial-, gesundheits- und arbeitsmarktpolitischen Vorhaben. Darüber hinaus wirken wir in nationalen und internationalen Gremien mit.

Unsere Ziele

Die Bundesarbeitsgemeinschaft steht für hohe fachliche Qualitätsstandards. Sie bündelt die Synergien ihrer Mitglieder, auch um die Angebote stetig zu aktualisieren und zu verbessern. Sie vertritt die Interessen der Rehabilitanden und ihrer Mitgliedseinrichtungen gegenüber den Netzwerkpartnern.

Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!

Ihre Vorteile

  • Gemeinsame Qualitätsstandards 
  • Interessenvertretung gegenüber Leistungsträgern, Sozialpolitik, anderen Fachverbänden sowie in der Fachöffentlichkeit
  • Qualitätssicherung durch eine gemeinsame Datenbank
  • Forschungsprojekte in der beruflichen Rehabilitation
  • Fachkongresse, Veranstaltungen
  • ICF Manual und ICF-Core-Set
  • Regelmäßiger Austausch der Mitglieder
  • Gegenseitige Unterstützung bei verschiedenen Fragestellungen

 

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Mitglied der BAG BTZ e.V. zu werden?

Mitglied des Vereins können juristische Personen werden, die ein oder mehrere berufliche Trainingszentren betreiben und sich der jeweils gültigen Satzung und den Qualitätsstandards der Beruflichen Trainingszentren verpflichten. Voraussetzung ist, dass das BTZ von mindestens einem Leistungsträger als vergleichbare Einrichtung nach § 51 SGB IX anerkannt ist und dass das Handeln des Trägers gemeinnützig ist (gemäß § 4 der Satzung der BAG BTZ e.V.)

Die Mitgliedschaft können Sie beim Vorstand der BAG BTZ e.V. beantragen:

Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren e.V.

Franz-Thomas Gann
Hermann-Blankenstein-Str. 32
10249 Berlin
info@bag-btz.de

Der Vorstand prüft anhand des Qualitäts- und Leistungshandbuchs und einer Visitation vor Ort, ob die Qualitätsstandards der BAG-BTZ erfüllt sind und gibt eine Stellungnahme an die Mitgliederversammlung ab, die über den Aufnahmeantrag entscheidet.