Als Bundesarbeitsgemeinschaft sind wir daran interessiert, alle BTZ unter einem Dach zu vereinen, um die Angebote ständig zu verbessern, Synergien zu bündeln und gemeinsam die Interessen der Rehabilitanden zu vertreten. Neue Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen!
Mitglied des Vereins können juristische Personen werden, die ein oder mehrere berufliche Trainingszentren betreiben und sich der jeweils gültigen Satzung und den Qualitätsstandards der Beruflichen Trainingszentren verpflichten. Voraussetzung ist, dass das BTZ von mindestens einem Leistungsträger als vergleichbare Einrichtung nach § 35 SGB IX anerkannt ist und dass das Handeln des Trägers gemeinnützig ist (gemäß § 4 der Satzung der BAG BTZ e.V.)
Die Mitgliedschaft können Sie beim Vorstand der BAG BTZ e.V. beantragen:
Bundesarbeitsgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren e.V.
Herrn Rolf Limbeck
Oranienburger Str. 13/14
10178 Berlin
+49(0)30 944133029